Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 390 B
Firma: Trakehner Gestüt Gut Staffelde GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 390 B: Trakehner Gestüt Gut Staffelde GmbH, Berlin, Nauener Chaussee 21-22, ...
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HRB 390 B: Trakehner Gestüt Gut Staffelde GmbH, Berlin, Edelhofdamm 58, 13465 Be...
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HRB 390 B: Firma / Name vormals: Dres.Brönner Treuhand-Revision Gesellschaft mit...
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Dres. Brönner Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Muthesiuss...
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Dres. Brönner Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Muthesiuss...
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Dres. Brönner Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung Steuerberatungsgese...
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Dres.Brönner Treuhand-Revision Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschafts...
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Dres.Brönner Treuhand-Revision Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschafts...
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Dres.Brönner Treuhand-Revision Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschafts...
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Dres.Brönner Treuhand-Revision Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschafts...
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Veröffentlichung vom 23.04.2007 13:20:00
Dres.Brönner Treuhand-Revision Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft- Steuerberatungsgesellschaft, Berlin(Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.04.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ihr Vermögen teilweise als Gesamtheit auf die Dres. Brönner GmbH Wirtschaftprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 102797 B) ausgegliedert. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Veränderungen
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