Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 33661 B
Firma: SFI Facility Management GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Nunsdorfer Ring 20, 12277 Berlin
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HRB 33661 B: SFI Facility Management GmbH, Berlin, Nunsdorfer Ring 20, 12277 Ber...
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SFI Facility Management GmbH, Berlin, Nazarethkirchstraße 51, 13347 Berlin. Sitz...
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Berlinhaus Service GmbH, Berlin, Obentrautstr. 60 - 62, 10963 Berlin. Firma: SFI...
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SFI Facility Management GmbH, Berlin, Obentrautstr. 60 - 62, 10963 Berlin. ; Ges...
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Veröffentlichung vom 28.01.2010 12:00:00
Certa Immobilienverwaltung und Handelsgesellschaft mbH, Berlin, Obentrautstr. 60 - 62, 10963 Berlin. Firma: Berlinhaus Service GmbH Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesonder im Rahmen der Gebäudeinstandsetzung, der Gebäudeinstandhaltug und Gebäudemodernisierung sowie die Erbringung sonstiger Facility-Management-Dienstleistungen für verbundene Unternehmen und Dritte. Stamm- bzw. Grundkapital: 27.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.11.2009 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung von Teilen des Vermögens der Berlinhaus Holding GmbH & Co. oHG (früher: Berlinhaus Service GmbH & Co. oHG) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 23807) auf die Gesellschaft um 900 EUR auf 27.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand), § 3 (Stammkapital) und § 7 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.11.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage hat die Berlinhaus Holding GmbH & Co. oHG (früher: Berlinhaus Service GmbH & Co. oHG) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 23807) den Teilbetrieb "Handwerksdienstleistungen" aus ihrem Vermögen auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Veränderungen
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Certa Immobilienverwaltung und Handelsgesellschaft mbH, Berlin (Friedrichstr. 30...
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