Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 28596 B
Firma: Lagerhaus Nordwest Rudolph & Co. GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
HRB 28596 B: Lagerhaus Nordwest Rudolph & Co. GmbH, Berlin, Franklinstr. 8, 1058...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 19.11.2020 11:12:00
HRB 28596 B: Lagerhaus Nordwest Rudolph & Co. GmbH, Berlin, Franklinstr. 8, 10587 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Beim Handelsregister ist auch in Ansehung der Vorwirkung der Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 analog § 122d UmwG ein Umwandlungsplan betreffend eine grenzüberschreitende formwechselnde Sitzverlegung eingereicht worden mit folgenden Angaben: 1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Umwandlungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. Die Lagerhaus Nordwest Rudolph & Co. GmbH hat ihren Sitz in Berlin unter der Geschäftsanschrift Franklinstraße 8, 10587 Berlin. 3. Die Lagerhaus Nordwest Rudolph & Co. GmbH ist eingetragen im Handelsregister des AG Charlottenburg unter HRB 28596. 4. Die Rechte der Gläubiger der Lagerhaus Nordwest Rudolph & Co. GmbH ergeben sich aus §§ 122j UmwG, 13 SE-Ausführungsgesetz ("SEAG") analog. Nach §§ 122j Abs. 1 UmwG, 13 Abs. 1 SEAG analog ist den Gläubigern der Lagerhaus Nordwest Rudolph & Co. GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung dieses Umwandlungsplans ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Frist, innerhalb derer der Anspruch anzumelden ist, beginnt einen Tag nach der Bekanntmachung dieses Umwandlungsplans und endet zwei Monate nach der Bekanntmachung mit Ablauf dieses Tages. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den grenzüberschreitenden Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur hinsichtlich solcher Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach der Offenlegung dieses Umwandlungsplans entstanden sind (§§ 122j Abs. 2 UmwG, 13 Abs. 2 SEAG analog). Der Minderheitsgesellschafter hat ein Recht auf Verbesserung des Umtauschverhältnisses, wenn das Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen ist oder die Mitgliedschaft bei dem formgewechselten Rechtsträger kein ausreichender Gegenwert für den Anteil bei dem deutschen Rechtsträger ist (§ 122h UmwG analog iVm §§ 14, 15 UmwG). Der Minderheitsgesellschafter hat zudem ein Recht auf angemessene Barabfindung bei Austritt aus der Gesellschaft (§ 122i UmwG analog). Der Umwandlungsplan muss ein entsprechendes Barabfindungsangebot vorsehen. Der Minderheitsgesellschafter hat das Recht, gegen die Wirksamkeit des Formwechselbeschlusses binnen eines Monats Klage zu erheben. Eine Geltendmachung der Unangemessenheit des Umtauschverhältnisses oder der Angemessenheit der Barabfindung ist dabei grundsätzlich nur im Wege des Spruchverfahrens gegen eine vom Gericht festzusetzende bare Zuzahlung möglich. Der Minderheitsgesellschafter verzichtet vorliegend auf sein Recht auf Nachbesserung des Umtauschverhältnisses sowie auf Barabfindung. Ein Angebot auf Barabfindung ist daher von der Gesellschaft nicht im Umwandlungsplan enthalten. Der Minderheitsgesellschafter verzichtet auch unwiderruflich auf die klageweise Geltendmachung seiner Rechte. Die Auskünfte über die Modalitäten können kostenlos unter der Geschäftsanschrift der Gesellschaft eingeholt werden. Dieser Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Lagerhaus Nordwest Rudolph & Co. GmbH, Franklinstraße 8, 10587 Berlin, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ausführliche Informationen über die Ausgestaltung der Gläubigerrechte können bei der Lagerhaus Nordwest Rudolph & Co. GmbH unter der oben angegebenen Adresse beantragt werden. Nach Wirksamkeit des Formwechsels der Gesellschaft, sind etwaige Ansprüche gegen die Gesellschaft unmittelbar gegenüber der Berlin, Franklinstraße 8 Beteiligungs S.à r.l., rue Heienhaff 5, 1736 Senningerberg, Luxemburg, geltend zu machen. Gem. Art. 86g Abs. 1 lit. b der Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 wird den Gesellschaftern und Gläubigern mitgeteilt, dass sie der Gesellschaft spätestens fünf Arbeitstage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung Bemerkungen zu dem Plan für die grenzüberschreitende Umwandlung übermitteln können. Da es sich bei der Gesellschaft um eine rein vermögensverwaltende Gesellschaft handelt und es weder Arbeitnehmervertreter bzw. Arbeitnehmer gibt, entfällt eine solche Mitteilung an diese.Veränderungen
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Lagerhaus Nordwest Rudolph & Co. GmbH, Berlin(Franklinstr. 8, 10587 Berlin). St...