Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 26482 B
Firma: Synlab Clinical Trial GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Turmstr. 21, 10559 Berlin
Löschungen
Synlab Clinical Trial GmbH, Berlin, Turmstr. 21, 10559 Berlin. Rechtsverhaeltnis...
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Synlab Clinical Trial GmbH, Berlin, Turmstr. 21, 10559 Berlin. Nicht mehr Geschä...
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Synlab Clinical Trial GmbH, Berlin, Turmstr. 21, 10559 Berlin. Geschäftsführer:;...
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Veröffentlichung vom 02.09.2009 12:00:00
W & T GmbH für Labor-Technologie in Wissenschaft und Technik, Berlin, Turmstr. 21, 10559 Berlin. Firma: Synlab Clinical Trial GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Turmstr. 21, 10559 Berlin Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000 EUR Nicht mehr Geschäftsführer:; 4. Hoffmann, Alexander Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt, sodann auf 25.600 EUR und um weitere 24.400 EUR auf 50.000 erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital), sowie in § 1 (Firma). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die LaMaG Labor- und Managementgeselischaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 60982) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Veränderungen
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