Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 25821 B
Firma: Zukunftsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Berlin
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HRB 25821 B: Zukunftsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Charlotte...
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Veröffentlichung vom 10.05.2019 10:26:00
HRB 25821 B: Zukunftsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Charlottenburger Straße 33 a, 13086 Berlin. Gegenstand: Die Unterstützung, Begleitung und Beratung von benachteiligten und schwer vermittelbaren Jugendlichen und Erwachsenen in allen gesellschaftlichen Bereichen und Lebenslagen, insbesondere bei der schulischen und beruflichen Integration. Dieses Hilfsangebot besteht in dem Betreiben von Angeboten und Einrichtungen der allgemeinen, schulischen, kulturellen und künstlerischen Bildung sowie der beruflichen Förderung und Berufsausbildung. Alle Angebote werden unterstützt durch psychosoziale, gemeinwesenorientierte Hilfen und die Beratung bzw. Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Die Gesellschaft initiiert und organisiert soziale Netzwerke zur Beseitigung von gesellschaftlichen Diskriminierungen und wirkt in europäischen Netzwerken mit ähnlichen Zielsetzungen mit. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Um diese gemeinnützigen Zwecke zu verwirklichen, kann sich die Gesellschaft auch der Hilfe von Dritten (Hilfspersonen) bedienen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel und Vermögenswerte der Gesellschaft dürfen nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, es sei denn, die Gesellschafter sind als steuerbegünstigt anerkannt und verwenden diese Mittel zeitnah, ausschließlich und unmittelbar zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Gewinnausschüttungen und sonstige Zuwendungen an steuerbegünstigte Gesellschafter sind nur im Rahmen von § 58 Nr. 2 AO möglich. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen der Gesellschaft ausschließlich der gemeinnützigen Gesellschafterin "Zukunft Bauen eV." zu. Der Verein "Zukunft Bauen e.V." darf dies ihm zufallende Vermögen nur für gemeinnützige steuerbegünstigte Zwecke verwenden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.02.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand). Durch weiteren Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.04.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 12 (Gewinn und Verlust).Veränderungen
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