Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 236838 B
Veränderungen
HRB 236838 B: CA Immo Berlin Pohlstraße 20 GmbH, Berlin, Joachimsthaler Straße 2...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.12.2021 14:49:00
HRB 236838 B: CA Immo Berlin Pohlstraße 20 GmbH, Berlin, Joachimsthaler Straße 20, 10719 Berlin. Firma: CA Immo Berlin Pohlstraße 20 GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Joachimsthaler Straße 20, 10719 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung, die Vermietung und die Verpachtung von Grundbesitz sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen. Die Gesellschaft kann in diesem Rahmen alle Geschäfte tätigen, die dem Unternehmensgegenstand dienlich sind, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere gemäß § 34c GewO und/oder gemäß 5 KWG. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Bischoff, Sonja Cäcilia, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Schmidt, Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.12.2021; Rechtsverhaeltnis: Eingetragen im Weg der grenzüberschreitenden Sitzverlegung aus Amsterdam/Niederlande nach Berlin unter Wahrung der rechtlichen Identität. Bisher eingetragen im niederländischen Handelsregister Kamer van Koophandel (CCI-Nummer 34259722) unter dem Namen Brandenburg Properties 7 B.V. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.