Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 233622 B
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HRB 233622 B: Selux GmbH, Berlin, Volkmarstraße 18, 12099 Berlin. Stamm- bzw. Gr...
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HRB 233622 B: Selux GmbH, Berlin, Volkmarstraße 18, 12099 Berlin. Prokura: Nicht...
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HRB 233622 B: Selux GmbH, Berlin, Volkmarstraße 18, 12099 Berlin. Sitz / Zweigni...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.09.2021 12:06:00
HRB 233622 B: Selux GmbH, Berlin, Motzener Straße 34, 12277 Berlin. Firma: Selux GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Motzener Straße 34, 12277 Berlin; Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Leuchten aller Art sowie anderer licht- und elektrotechnischer Erzeugnisse. Stamm- bzw. Grundkapital: 5.978.261,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Dettbarn, Jan, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Siemssen, Klaus-Peter, *XX.XX.XXXX, Chieming; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Dr. Steidl, Bernhard, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.09.2021; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Selux AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 33063 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.09.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.