Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 228495 B
Firma: NOKERA Construction GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 228495 B: NOKERA Construction GmbH, Berlin, Hardenbergstraße 28 a, 10623 Ber...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.04.2021 13:38:00
HRB 228495 B: NOKERA Construction GmbH, Berlin, Hardenbergstraße 28 a, 10623 Berlin. Firma: NOKERA Construction GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Hardenbergstraße 28 a, 10623 Berlin; Gegenstand: Der auf einem BIM-basierten Planungs- und Konstruktionsansatz beruhende Bau von Großwohnungsbauten, Bürohäusern, Pflegeimmobilien, Kindergärten und Schulen in Europa als innovativer technikbasierter Generalübernehmer und in diesem Zusammenhang die Entwicklung, Planung, Baubetreuung und Verwaltung der lmmobilienprojekte sowie die Erbringung aller in diesem Zusammenhang anfallenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft bietet auf diese Weise den Kunden ein intelligentes, skalierbares Plattformsystem unter Einsatz ressourcenschonender Materialien. Stamm- bzw. Grundkapital: 59.779,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Hedding, Jan Hendrik, *XX.XX.XXXX, Zürich/Schweiz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Stocker, Udo, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.04.2021; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der NOKERA AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 222683 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 09.04.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Hedding, Jan Hendrik aus Zürich/Schweiz,
Stocker, Udo aus Hamburg