Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 228049 B
Firma: Steglitzer Kreisel Parkhaus GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Am Karlsbad 11, 10785 Berlin
Veränderungen
HRB 228049 B: Steglitzer Kreisel Parkhaus GmbH, Berlin, Am Karlsbad 11, 10785 Be...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.04.2021 12:04:00
HRB 228049 B: Steglitzer Kreisel Parkhaus GmbH, Berlin, Am Karlsbad 11, 10785 Berlin. Firma: Steglitzer Kreisel Parkhaus GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Am Karlsbad 11, 10785 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, sowie die Ausführung von Bauträgerprojekten auf eigenen Grundstücken, einschließlich der Durchführung des Erwerbs und der Veräußerung von Grundstücken. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Gorens, Theodorus Simon, *XX.XX.XXXX, Kastanienbaum/Schweiz; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Kutz, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.03.2021; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Steglitzer Kreisel Parkhaus GmbH & Co. oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 58309 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.03.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Gorens, Theodorus Simon aus Kastanienbaum/Schweiz,
Kutz, Jürgen aus Berlin