Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 226460 B
Firma: bamboo software GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Helmholtzstraße 2 - 9, 10587 Berlin
Veränderungen
HRB 226460 B: bamboo software GmbH, Berlin, Hans-Otto-Straße 25, 10407 Berlin. S...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.02.2021 15:25:00
HRB 226460 B: bamboo software GmbH, Berlin, Helmholtzstraße 2 - 9, 10587 Berlin. Firma: bamboo software GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Helmholtzstraße 2 - 9, 10587 Berlin; Gegenstand: Die Entwicklung und Vermarktung von Software im KEP-Bereich sowie von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Software-Vermarktung wie Beratung, Service, Installation etc. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Moritz, Katrin, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.10.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der bamboo software OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 50390 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 01.10.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Moritz, Katrin aus Berlin