Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 225962 B
Firma: Adrian & Wimmelbuchverlag GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 225962 B: Firma / Name vormals: Verlagsgruppe Unterweger GmbH, Berlin, Fried...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.02.2021 07:00:00
HRB 225962 B: Verlagsgruppe Unterweger GmbH, Berlin, Kreuzstraße 21, 13187 Berlin. Firma: Verlagsgruppe Unterweger GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kreuzstraße 21, 13187 Berlin; Gegenstand: Die Erstellung und der Vertrieb von Verlags- und Medienerzeugnissen sowie Merchandising und Spielzeugartikel, insbesondere der Buchhandel und der Vertrieb mittels elektronischer Medien (online sowie offline) im ln- und Ausland sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Dr. Unterweger, Walter, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.12.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Unterweger Verlagsprodukte e. K. vom Inhaber Dr. Walter Unterweger geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 57940 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 02.12.2020. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Dr. Unterweger, Walter aus Berlin