Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 224866 B
Firma: Business Keeper GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Bayreuther Straße 35, 10789 Berlin
Löschungen
HRB 224866 B: Business Keeper GmbH, Berlin, Bayreuther Straße 35, 10789 Berlin. ...
Veränderungen
HRB 224866 B: Business Keeper GmbH, Berlin, Bayreuther Straße 35, 10789 Berlin. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.01.2021 10:46:00
HRB 224866 B: Business Keeper GmbH, Berlin, Bayreuther Straße 35, 10789 Berlin. Firma: Business Keeper GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Bayreuther Straße 35, 10789 Berlin; Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen, die EDV-gestützte Beschaffung, Bearbeitung und der Vertrieb von Informationen aller Art im Bereich des Wissensmanagements, des Controlling- und Riskmanagements, sowie des Ethik- und Sozialmanagements, sowie die unabhängige Beratung und Erbringung von Servicedienstleistungen in den vorbezeichneten Geschäftsbereichen. Stamm- bzw. Grundkapital: 220.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Leisering, Kai, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; War Geschäftsführer: 2. Tur, Kenan, *XX.XX.XXXX, Berlin; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.10.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Business Keeper Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 127554 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 05.10.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.