Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 224419 B
Firma: Radscheit GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Quitzowstraße 108, 10551 Berlin
Neueintragungen
HRB 224419 B: Radscheit GmbH, Berlin, Quitzowstraße 108, 10551 Berlin. Firma: Ra...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 22.12.2020 09:29:00
HRB 224419 B: Radscheit GmbH, Berlin, Quitzowstraße 108, 10551 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.100,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 ist das Stammkapital zum Zwecke der Ausgliederung des gesamten Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Happy Coding - Matthias Radscheit e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 57636 B) auf die Gesellschaft um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.12.2020 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage das unter der Firma HappyCoding - Matthias Radscheit e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 57636 B) geführte Einzelunternehmen im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen des Inhabers als Gesamtheit übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.