Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 223636 B
Firma: Triangel Frankfurt Immobilien GmbH
Sitz: Frankfurt/Main
Adresse: Taunusanlage 16, 60325 Frankfurt
Veränderungen
HRB 223636 B: Triangel Frankfurt Immobilien GmbH, Berlin, c/o Edmond de Rothschi...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.12.2020 10:53:00
HRB 223636 B: Triangel Frankfurt Immobilien GmbH, Berlin, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin. Firma: Triangel Frankfurt Immobilien GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin; Gegenstand: Die Beteiligung an lmmobilienunternehmen sowie der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Geschäfte nach § 34c GewO sind ausgenommen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes durchzuführen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Schneider, Ronny, *XX.XX.XXXX, Mühlenbecker Land; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.11.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Triangel Frankfurt Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 52032 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.11.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Schneider, Ronny aus Mühlenbecker Land