Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 223102 B
Firma: spark::ling GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Erich-Weinert-Straße 137, 10409 Berlin
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.11.2020 13:45:00
HRB 223102 B: spark::ling GmbH, Berlin, Erich-Weinert-Straße 137, 10409 Berlin. Firma: spark::ling GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Erich-Weinert-Straße 137, 10409 Berlin; Gegenstand: Die Suche und die Sicherung von Immobilien, die Projektentwicklung, das Projektcontrolling und die Projektsteuerung (ohne besonders erlaubnispflichtige Tätigkeiten), Baumanagement und Baucontrolling, die Beauftragung von Bauleistungen (GU), die Architekturleistungsvermittlung und die Ausführung von Tätigkeiten nach § 34 c GewO (nach erteilter Erlaubnis), die Kommunikation, die Mieterbetreuung, das Marketing, die Vermittlung von Leistungen verschiedener Ingenieure, insbesondere Gutachtern und Statikern. Stamm- bzw. Grundkapital: 51.480,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Behrendt, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.10.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der spark::ling AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 104560 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.10.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Behrendt, Thomas aus Berlin