Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 2229 B
Firma: Zuckerhandelsunion Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Berlin
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HRB 2229 B: Boettger Zucker GmbH, Berlin, Schlesische Straße 38, 10997 Berlin. S...
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Veröffentlichung vom 05.10.2016 15:48:00
HRB 2229 B: Firma / Name vormals: Zuckerhandelsunion Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Schlesische Straße 38, 10997 Berlin. Firma: Boettger Zucker GmbH; Gegenstand: Der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere an Unternehmen der Zuckerindustrie sowie die Erbringung von administrativen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen an Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen der Boettger Gruppe als Funktionsholding. Die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt im eigenen Namen und nicht für Dritte. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Kind, Christoph; Geschäftsführer: 5. Mock, Alexander Wolfgang Adolf, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 6. Schindler, Knut, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Schreiber, Udo; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere geändert in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage Teile ihres Vermögens (Geschäftsbetrieb "Zuckerhandel") auf die Berliner Zuckergroßhandels GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 51787) ausgegliedert. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Mock, Alexander Wolfgang Adolf aus Berlin,
Schindler, Knut aus BerlinVeränderungen
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