Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 222532 B
Firma: mio42 GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 222532 B: mio42 GmbH, Berlin, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin. Sitz / Zw...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.10.2020 13:09:00
HRB 222532 B: mio42 GmbH, Berlin, Herbert-Lewin-Straße 2, 10623 Berlin. Firma: mio42 GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Herbert-Lewin-Straße 2, 10623 Berlin; Gegenstand: Die operative Unterstützung der alleinigen Gesellschafterin bei dem ihr gesetzlich eingeräumten Auftrag, die notwendigen Festlegungen für die Inhalte der elektronischen Patientenakte nach dem SGB V zu treffen, um deren semantische und syntaktische Interoperabilität zu gewährleisten. Die Feststellungen für die Inhalte der elektronischen Patientenakte nach As. 1 werden in das Interoperabilitätsverzeichnis nach dem SGB V eingestellt. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: 1. Greve, Bernd, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.09.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der kv.digital GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 96241 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 22.09.2020 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Greve, Bernd aus Berlin