Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 220564 B
Firma: betavo GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 220564 B: betavo GmbH, Berlin, Georg-Wilhelm-Straße 21, 10711 Berlin. Gegens...
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HRB 220564 B: betavo GmbH, Berlin, Georg-Wilhelm-Straße 21, 10711 Berlin. Sitz /...
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HRB 220564 B: betavo GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 111 - 113, 10711 Berlin. Änder...
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HRB 220564 B: Firma / Name vormals: BVV DB GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 111 - 11...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.08.2020 10:26:00
HRB 220564 B: BVV DB GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 111 - 113, 10711 Berlin. Firma: BVV DB GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 111 - 113, 10711 Berlin; Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Jakubowski, Rainer, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.08.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BVV DB AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 181064 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.08.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Jakubowski, Rainer aus Berlin