Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 220127 B
Firma: Metronix Vertrieb GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Inselweg 1, 16515 Oranienburg
Veränderungen
HRB 220127 B: Metronix Vertrieb GmbH, Berlin, Inselweg 1, 16515 Oranienburg. Sit...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.08.2020 12:48:00
HRB 220127 B: Metronix Vertrieb GmbH, Berlin, Sarner Weg 11, 13089 Berlin. Firma: Metronix Vertrieb GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Sarner Weg 11, 13089 Berlin; Gegenstand: Der Vertrieb von Life-Style-Produkten sowie alle damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehende Geschäfte, soweit die Tätigkeiten keiner Erlaubnis bedürfen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Schwarzbach, Michael, *XX.XX.XXXX, Oranienburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.05.2020 mit Änderung vom 09.07.2020 in § 12 (Schlussbestimmungen); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der SLB Schöner Leben in und um Berlin GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 156290) auf Grund des Spaltungsplans vom 18.05.2020;09.07.2020 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Schwarzbach, Michael aus Oranienburg