Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 219896 B
Firma: N KMS 101 GmbH
Sitz: Berlin
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.08.2020 16:17:00
HRB 219896 B: N KMS 101 GmbH, Berlin, Wilmersdorfer Straße 60, 10627 Berlin. Firma: N KMS 101 GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Wilmersdorfer Straße 60, 10627 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb, Besitz, die Verwaltung und Übernahme von Beteiligungen an inländischen Unternehmen jeder Rechtsform mit dem Untemehmensgegenstand Erwerb von Immobilien, Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten, die Errichtung von Gebäuden auf diesen Grundstücken und die Verwertung und kommerzielle Nutzung dieser Grundstücke und grundstücksähnliche Rechte und der Gebäude, insbesondere durch Leasing, Vermietung, Verpachtung und Verwertung, vornehmlich in Deutschland, insbesondere die Verwaltung der Beteiligung an der K101 GmbH & Co. KG. Stamm- bzw. Grundkapital: 35.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Maruhn, Sascha, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.04.2020 Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Maruhn, Sascha aus Berlin