Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 218376 B
Firma: BUG Verkehrsbau SE
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 218376 B: BUG Verkehrsbau SE, Berlin, Landsberger Straße 265, Haus M, 12623 ...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 218376 B: BUG Verkehrsbau SE, Berlin, Landsberger Straße 265, Haus M, 12623 ...
Berichtigungen
HRB 218376 B: BUG Verkehrsbau SE, Berlin, Landsberger Straße 265, Haus M, 12623 ...
Veränderungen
HRB 218376 B: BUG Verkehrsbau SE, Berlin, Landsberger Straße 265, Haus M, 12623 ...
Veränderungen
HRB 218376 B: BUG Verkehrsbau SE, Berlin, Landsberger Straße 265, Haus M, 12623 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.06.2020 12:46:00
HRB 218376 B: BUG Verkehrsbau SE, Berlin, Landsberger Straße 265, Haus M, 12623 Berlin. Firma: BUG Verkehrsbau SE; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Landsberger Straße 265, Haus M, 12623 Berlin; Gegenstand: Die Planung, der Bau und die Wartung von Gleisanlagen, Kabel und Signalanlagen, der Tiefbau und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäftsbereiche sowie Brücken- und Ingenieurbauarbeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 595.130,00 EUR; Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus höchstens drei Mitgliedern. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: 1. Müller, Roland, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Vorstand: 2. Thomas, Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin, Vorsitzender des Vorstands; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Riebe, Jens, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; 2. Strangfeld, Clemens, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Europäische Aktiengesellschaft; Satzung vom: 26.11.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Verschmelzung zur Aufnahme der BUGaltera AG mit Sitz in Wien/Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Nummer FN 517560 v und durch die BUG Verkehrsbau AG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg zu HRB 77576 B aufgrund des Verschmelzungsplans vom 26.11.2019 sowie der zustimmenden Beschlüsse der Hauptversammlung der BUGaltera AG vom 20.02.2020 und der Hauptversammlung der BUG Verkehrsbau AG vom 21.02.2020 unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (SE). Der Vorstand ist durch Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 01.12.2024 um einen Betrag bis zu 250.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2019/I); Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH, Potsdam, vom 24.05.2005, dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 11.05.2005 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Müller, Roland aus Berlin,
Riebe, Jens aus Berlin,
Strangfeld, Clemens aus Berlin,
Thomas, Martin aus Berlin