Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 218085 B
Firma: saymyname GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 218085 B: saymyname GmbH, Berlin, Seestraße 131, 13353 Berlin. Sitz / Zweign...
Berichtigungen
HRB 218085 B: saymyname GmbH, Berlin, Straßmannstraße 12 A, 10249 Berlin. Rechts...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.06.2020 14:43:00
HRB 218085 B: saymyname GmbH, Berlin, Straßmannstraße 12 A, 10249 Berlin. Firma: saymyname GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Straßmannstraße 12 A, 10249 Berlin; Gegenstand: Der Betrieb einer Agentur mit dem Ziel der Kreation & Produktion von Medien. Das umfasst die Konzeption und Produktion sämtlicher audiovisueller Medien mit dem Fokus auf Foto und Video sowie die Konzeption und Realisierung von Maßnahmen in den Bereichen Marketing. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Mowka, Sebastian Piotr, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Zech, Benjamin, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.05.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der saymyname oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 57021 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 06.05.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Mowka, Sebastian Piotr aus Berlin,
Zech, Benjamin aus Berlin