Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 217670 B
Firma: StrIntDex GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 217670 B: StrIntDex GmbH, Berlin, c/o Philipp Frenkel, Frankfurter Allee 34,...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 03.11.2020 11:37:00
HRB 217670 B: StrIntDex GmbH, Berlin, c/o Philipp Frenkel, Frankfurter Allee 34, 10247 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: 1. Die Gesellschaft hat den Verschmelzungsplan vom 26.10.2020 über die Verschmelzung der torqueun Limited auf die Gesellschaft (StrIntDex GmbH) beim Handelsregister eingereicht. 2. An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt: a) die englische Limited Company in Firma torqueun Limited, mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Companies House für England und Wales, Nr. 06298536, als übertragende Rechtsträgerin; b) die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma StrIntDex GmbH, mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, unter HRB 217670 B, als übernehmende Rechtsträgerin. 3. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in den folgenden Registern eingetragen: a) die englische Limited Company in Firma torqueun Limited, mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, ist eingetragen im Companies House für England und Wales, Nr. 06298536. b) die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma StrIntDex GmbH, mit dem Sitz in Berlin, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, unter HRB 217670 B. 4. Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (StrIntDex GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Firma StrIntDex GmbH unter der Geschäftsanschrift StrIntDex GmbH, c/o Philipp Frenkel, Frankfurter Allee 34, 10247 Berlin, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, zum Beispiel die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden StrIntDex GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (torqueun Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border-Mergers) Regulation 2007 (in Folgenden kurz: "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vergl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben jeweils nur einen Gesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Neueintragungen
HRB 217670 B: StrIntDex GmbH, Berlin, c/o Philipp Frenkel, Frankfurter Allee 34,...