Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 216150 B
Firma: Gorillas Technologies GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 216150 B: Gorillas Technologies GmbH, Frankfurt am Main, Rheinsberger Straße...
Veränderungen
HRB 216150 B: Gorillas Technologies GmbH, Berlin, Rheinsberger Straße 76/77, 101...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 02.11.2021 15:43:00
HRB 216150 B: Gorillas Technologies GmbH, Berlin, Rheinsberger Straße 76/77, 10115 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Beim Handelsregister ist nach § 122d UmwG analog der Entwurf eines Beschlusses betreffend einen grenzüberschreitende Formwechsel beim Registergericht eingereicht worden mit folgenden Angaben / Hinweisen der Gesellschaft: Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft, analog § 122d S. 2 Nr. 2 UmwG, Art. 123 Abs. 2 a) Gesellschaftsrechtsrichtlinie: -die Gorillas Technologies GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin; sie wird unter Auswechslung des anwendbaren nationalen Rechts und unter Beibehaltung der rechtlichen Identität, ihren Satzungssitz nach Amsterdam, Niederlande, verlegen; -die Gesellschaft besteht dort allein als besloten vennootschap met be-perkte aansprakelijkheid (B.V.) nach niederländischem Recht und führt künftig die Firma "Gorillas Technologies B.V." Das Register, bei welchem die Gesellschaft eingetragen ist, sowie die Nummer der Eintragung, analog § 122d S. 2 Nr. 3 UmwG, Art. 123 Abs. 2 b) Gesellschaftsrechtsrichtlinie: -die Gorillas Technologies GmbH ist im deutschen Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 216150 B eingetragen; Einen Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an dem grenzüberschreitenden Formwechsels beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können, analog § 122d S. 2 Nr. 4 UmwG, Art. 123 Abs. 2 c) Gesellschaftsrechtsrichtlinie: Die Rechte der Gläubiger der Gorillas Technologies GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern von Gorillas Technologies GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Formwechselbeschluss oder sein Entwurf in das Register des Sitzes der Gesellschaft bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Formwechselbeschlusses oder seines Entwurfs entstanden sind. Den Gläubigern steht dieses Recht nur zu, wenn sie glaubhaft nachweisen können, dass die Erfüllung ihres Anspruchs aufgrund des Formwechsels gefährdet ist. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Gorillas Technologies GmbH geltend zu machen unter deren Geschäftsanschrift: Gorillas Technologies GmbH Rheinsberger Str. 76/77, 10115 Berlin. Die Gläubiger sind auf dieses Recht in der Veröffentlichung des Formwechselbeschlusses oder seines Entwurfes im Handelsregister der Gorillas Technologies GmbH hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Der zu sichernde Anspruch muss nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherungsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Sicherheit ist in der Regel durch Bürgschaften, Hinterlegung von Wertpapieren oder Grundpfandrechte bzw. Schiffshypotheken zu leisten. Minderheitsgesellschaftern steht grundsätzlich die Möglichkeit einer Anfechtung des Zustimmungsbeschlusses offen. Da die Gorillas Technologies GmbH zukünftig nicht mehr dem deutschen Recht unterliegt, besteht grundsätzlich eine Notwendigkeit für ein Abfindungsangebot an die Gesellschafter gemäß § 122i Abs. 1 UmwG. Allerdings ist ein Barabfindungsangebot vorliegend nicht erforderlich, da sämtliche Anteilsinhaber bereits im Vorfeld erklärt haben, dass sie dem Formwechselbeschluss zustimmen bzw. keinen Widerspruch erklären werden.Veränderungen
HRB 216150 B: Gorillas Technologies GmbH, Berlin, Rheinsberger Straße 76/77, 101...
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HRB 216150 B: Gorillas Technologies GmbH, Berlin, Danziger Straße 64, 10435 Berl...
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