Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 215140 B
Firma: MorphAls HSTL Technologies GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Samariterstraße 2, 10247 Berlin
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HRB 215140 B: Morphais HSTL Technologies GmbH, Berlin, Linienstraße 98, 10115 Be...
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HRB 215140 B: Morphais HSTL Technologies GmbH, Berlin, c/o Connect Space - Unico...
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HRB 215140 B: Firma / Name vormals: MorphAIs HSTL Technologies GmbH, Berlin, Str...
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HRB 215140 B: MorphAIs HSTL Technologies GmbH, Berlin, Straßburger Straße 55, 10...
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HRB 215140 B: MorphAIs HSTL Technologies GmbH, Berlin, Samariterstraße 2, 10247 ...
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HRB 215140 B: MorphAIs HSTL Technologies GmbH, Berlin, Samariterstraße 2, 10247 ...
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Veröffentlichung vom 10.06.2021 09:46:00
HRB 215140 B: Firma / Name vormals: HSTL GmbH, Berlin, Samariterstraße 2, 10247 Berlin. Firma: MorphAls HSTL Technologies GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Samariterstraße 2, 10247 Berlin; Gegenstand: Entwicklung, Vertrieb und Produktmanagement von Softwarelösungen für Risikokapitalinvestitionen. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Gessmann, Rodney; Geschäftsführer: 3. Gfrerer, Eva-Valérie, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.05.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die MorphAIs Technologies GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 216979) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Neueintragungen
HRB 215140 B: HSTL GmbH, Berlin, Tieckstraße 30, 10115 Berlin. Firma: HSTL GmbH;...