Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 215137 B
Firma: gök Consulting GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 215137 B: gök Consulting GmbH, Berlin, Am Borsigturm 13, 13507 Berlin. Sitz ...
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HRB 215137 B: gök Consulting GmbH, Berlin, Pascalstraße 10, 10587 Berlin. Prokur...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.02.2020 10:52:00
HRB 215137 B: gök Consulting GmbH, Berlin, Pascalstraße 10, 10587 Berlin. Firma: gök Consulting GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Pascalstraße 10, 10587 Berlin; Gegenstand: Die Beratung von Unternehmen und die Umsetzungsbegleitung daraus resultierender Konzepte sowie die Durchführung aller Geschäfte, die diesem Gesellschaftszweck dienlich sind. Stamm- bzw. Grundkapital: 290.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Dr. Drauschke, Stefan, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Pieper, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.01.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der gök Consulting AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 89807 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 21.01.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Dr. Drauschke, Stefan aus Berlin,
Pieper, Ulrich aus Berlin