Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 214891 B
Firma: Projektlogistik GmbH BCUBE Berlin
Sitz: Berlin
Adresse: Daimlerstraße 143, 12277 Berlin
Veränderungen
HRB 214891 B: Projektlogistik GmbH BCUBE Berlin, Berlin, Daimlerstraße 143, 1227...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.02.2020 11:35:00
HRB 214891 B: Projektlogistik GmbH BCUBE Berlin, Berlin, Daimlerstraße 143, 12277 Berlin. Firma: Projektlogistik GmbH BCUBE Berlin; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 143, 12277 Berlin; Gegenstand: Die Planung und Entwicklung von logistischen Systemen, insbesondere für Industrieunternehmen sowie die Beratung und das Engineering auf diesem Gebiet, sowie die Durchführung operativer Logistikdienstleistungen und dazugehörige Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Riedel, Guido, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.12.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der BCUBE GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 212514) auf Grund des Spaltungsplans vom 18.12.2019 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Riedel, Guido aus Berlin