Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 212990 B
Firma: Grundstücksgesellschaft Laubacher Straße GmbH
Sitz: Schönefeld
Veränderungen
HRB 212990 B: Grundstücksgesellschaft Laubacher Straße GmbH, Schönefeld, Kurfürs...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.12.2019 11:13:00
HRB 212990 B: Grundstücksgesellschaft Laubacher Straße GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin. Firma: Grundstücksgesellschaft Laubacher Straße GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen und Immobilien, insbesondere des Grundstücks Laubacher Straße 37a. Die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Klupp, Sascha, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.12.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Grundstücksgesellschaft Laubacher Straße oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 56630 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 06.12.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Klupp, Sascha aus Berlin