Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 212791 B
Firma: K-MG Beteiligungs GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Strausberger Platz 19, 10243 Berlin
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Veröffentlichung vom 10.01.2020 11:25:00
HRB 212791 B: Firma / Name vormals: T-AcquiCo 28 GmbH, Berlin, Strausberger Platz 19, 10243 Berlin. Firma: K-MG Beteiligungs GmbH; Gegenstand: Die Erbringung von Management-, Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen für Tochterunternehmen; die Betreuung von Unternehmen, die mit Einrichtungsgegenständen jeglicher Art, u. a. mit Hausgeräten, handeln, insbesondere deren Absatzoptimierung durch Organisation, Koordination und Konzentration des Wareneinkaufs; die Beratung und Betreuung von Unternehmen im ln- und Ausland in allen betriebswirtschaftlichen und sonstigen Fragen, insbesondere im Bereich des Marketing; die Erbringung von Beratungs- und Marketingleistungen für den Verkauf, die Produktion, die Montage und die Bearbeitung von Kücheneinrichtungen sowie der Großhandel mit Kücheneinrichtungen und Elektrogeräten aller Art; die Finanzierung von Gruppengesellschaften. Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) .Durch weiteren Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die K-MG Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 180772 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Veränderungen
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Neueintragungen
HRB 212791 B: T-AcquiCo 28 GmbH, Berlin, Strausberger Platz 19, 10243 Berlin. Fi...