Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 212762 B
Firma: Expomondo GmbH
Sitz: Langenhagen
Veränderungen
HRB 212762 B: Expomondo GmbH, Langenhagen, Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin...
Berichtigungen
HRB 212762 B: Expomondo GmbH, Berlin, Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin. Geg...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.12.2019 08:34:00
HRB 212762 B: Expomondo GmbH, Berlin, Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin. Firma: Expomondo GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin; Gegenstand: Die Erbringung von Aus- und Umbauleistungen, sowie Dienstleistungen für und auf Ausstellungen, Events, Messen,Marken-, und Museumspräsentationen, uncl Weltausstellungen (Expos) sowie ähnlichen Großevents, insbesondere jedoch: Planung, Auf- und Abbau von Messeständen, Gebäuden für temporäre oder dauerhafte Ausstellungen einschließlich des lnnenausbaus und Ladenbaus; Planung, Errichtung und Abbau von temporären Gebäuden, die speziell für Ausstellungen konzipiert wurden; Erbringung von Dienstleistungen, wie z.B. die Überwachung (ohne bewaffnete Überwachung), Promotion, Catering und Dienstleistungen am Stand bzw. auf der Veranstaltung; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Holtmann, Claus, *XX.XX.XXXX, Wedemark; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.11.2019 Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Holtmann, Claus aus Wedemark