Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 211771 B
Firma: I²DAMO Intelligente Integrierte Datenanalyse und Mathematische Optimierung GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Englerallee 19, 14195 Berlin
Veränderungen
HRB 211771 B: I²DAMO Intelligente Integrierte Datenanalyse und Mathematische Opt...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.11.2019 12:05:00
HRB 211771 B: I²DAMO Intelligente Integrierte Datenanalyse und Mathematische Optimierung GmbH, Berlin, c/o Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin, Takustraße 7, 14195 Berlin. Firma: I²DAMO Intelligente Integrierte Datenanalyse und Mathematische Optimierung GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin, Takustraße 7, 14195 Berlin; Gegenstand: Die Softwareerstellung sowie die Unternehmensberatung. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG werden nicht ausgeübt. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.400,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Höschel, Ines, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Schröder, Arne, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.09.2019 mit Änderung vom 25.10.2019 in § 3 (Stammkapital); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MODAL Mathematische Optimierung und komplexe Datenanalyse AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 157190 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 30.09.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Höschel, Ines aus Berlin,
Schröder, Arne aus Berlin