Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 211299 B
Firma: TELUS International Germany GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 211299 B: TELUS International Germany GmbH, Berlin, Stralauer Allee 2 B, 102...
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HRB 211299 B: TELUS International Germany GmbH, Berlin, Meierottostraße 1, 10719...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 18.02.2020 13:17:00
HRB 211299 B: TELUS International Germany GmbH, Berlin, Meierottostraße 1, 10719 Berlin. Als nicht eingetragen wird gemäß § 122 d Satz 1 UmwG, § 10 HGB veröffentlicht: Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan vom 11.02.2020 betreffend die beabsichtigte Verschmelzung mit der Triple C Holding S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg zum Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingereicht. Die Gesellschaft hat dem Register folgende Angaben mitgeteilt: 1. Die Triple C Holding SARL, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischen Recht, mit Sitz in Luxemburg und Geschäftsadresse 2-4, Rue Eugène Ruppert, 2453 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Register für Handel und Gesellschaften (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Nr. B219409, soll als übertragende Gesellschaft auf die TELUS International Germany GmbH mit Sitz in Berlin als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme (ohne Liquidation) gemäß §§ 122a ff. UmwG verschmelzen werden. 2. Gemäß § 122d UmwG wird hiermit der am 11. Februar 2020 notariell beurkundete Verschmelzungsplan zum Handelsregister eingereicht mit der Bitte um unverzügliche Bekanntmachung nach §§ 122d Satz 2 UmwG, 10 HGB. Die Bekanntmachung hat nach § 122d Satz 2 UmwG zu enthalten: a) Hinweis darauf, dass Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist (§ 122d Satz 2 Nr. 1 UmwG), b) Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften (§ 122d Satz 2 Nr. 2 UmwG), c) die Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie diejeweilige Nummer der Eintragung (§ 122d Satz 2 Nr. 3 UmwG), und . d) einen Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG). 3. Hiermit teilen wir gemäß § 122d Satz 3 UmwG den folgenden Inhalt der bekannt zu machenden Angaben mit: a) Zu § 122d Satz 2 Nr. 1 UmwG: Der am 11. Februar 2020 notariell beurkundete Verschmelzungsplan wurde mit diesem Schreiben beim Handelsregister Berlin (Charlottenburg) eingereicht. b) Zu § 122d Satz 2 Nr. 2 UmwG: An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt: aa) Triple C Holding SARL, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischen Recht, mit Sitz in Luxemburg und Geschäftsadresse 2-4, Rue Eugène Ruppert, 2453 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Register für Handel und Gesellschaften (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Nr. B219409 als übertragende Rechtsträgerin; bb) TELUS International Germany GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Berlin und Geschäftsadresse Meierottostraße 1, 10719 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 211299 B als übernehmende Rechtsträgerin. c) Zu § 122d Satz 2 Nr. 3 UmwG: die Registerangaben zu den beteiligten Gesellschaften: aa) Triple C Holding SARL, die übertragende Rechtsträgerin, ist eingetragen im luxemburgischen Register für Handel und Gesellschaften (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Nummer B219409. bb) TELUS International Germany GmbH, die übernehmende Rechtsträgerin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter Registernummer HRB 211299 B eingetragen. d) Zu §122d Satz2 Nr.4 UmwG: Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten und Rechten von Minderheitsgesellschaftern: aa) Gläubigerrechte nach deutschem Recht Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft TELUS International Germany GmbH können gemäß § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistungen verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der TELUS International Germany GmbH mit Geschäftsanschrift Meierottostraße 1, 10719 Berlin, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs muss ersichtlich werden, um welchen Anspruch es sich handeln soll und wie hoch dieser nach Ansicht des Gläubigers ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden TELUS International Germany GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. bb) Gläubigerrechte nach luxemburgischen Recht Gemäß Art. 1021-9 des luxemburgischen Gesetzes über Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 in der jeweils geltenden Form (das "1915 Gesetz") können die Gläubiger der Triple C Holding SARL, deren Ansprüche vor dem Datum der Bekanntmachung des Verschmelzungsbeschlusses der Gesellschafter der Triple C Holding SARL gemäß Artikel 1021-14 des 1915 Gesetzes entstanden sind, unbeschadet einer anderslautenden Vereinbarung, innerhalb von zwei Monaten nach der genannten Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter der Kammer für Handelssachen des Bezirksgerichts (Tribunal d'Arrondissement), in dem sich der Sitz der Triple C Holding SARL befindet und der in Eilsachen zuständig ist, beantragen, angemessene Sicherheiten für alle fälligen oder nicht fälligen Ansprüche zu erhalten, vorausgesetzt, sie können glaubhaft nachweisen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Ansprüche gefährdet wird und vorausgesetzt, dass sie von der Triple C Holding SARL keine angemessenen Sicherheiten erhalten haben. Der zuständige Richter lehnt den Antrag ab, wenn der Gläubiger bereits über angemessene Sicherheiten verfügt oder wenn diese angesichts der finanziellen Lage der Triple C Holding SARL nach der Verschmelzung nicht erforderlich sind. Die Triple C Holding SARL kann den Antrag durch Zahlung an den Gläubiger abwenden, auch wenn die Schuld noch nicht sofort fällig ist. Wenn die Sicherheiten nicht innerhalb der vorgenannten Frist geleistet werden, wird der Anspruch sofort fällig. cc) Rechte der Minderheitsgesellschafter Da die übertragende Gesellschaft und die übernehmende Gesellschaft jeweils in der Inhaberschaft von Alleingesellschaftern stehen, existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. dd) Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der TELUS International Germany GmbH, Meierottostraße 1, 10719 Berlin, Deutschland, kostenlos angefordert werden.Berichtigungen
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