Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 211180 B
Firma: GRN Lieferservice Berlin GmbH
Sitz: Berlin
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.10.2019 10:25:00
HRB 211180 B: GRN Lieferservice Berlin GmbH, Berlin, Sarner Weg 11, 13089 Berlin. Firma: GRN Lieferservice Berlin GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Sarner Weg 11, 13089 Berlin; Gegenstand: Das Betreiben von Unternehmen zur Herstellung und zum Vertrieb eines begrenzten Sortiments von Lebensmittelprodukten (Speisen und Getränken) zum sofortigen Verzehr beim Kunden (Lieferservice) sowie alle damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehende Geschäfte, soweit die Tätigkeiten keiner Erlaubnis bedürfen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Nitschke, Gerd Ronald, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.08.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Ronald Nitschke Pizza-Lieferservice Berlin e.K. vom Inhaber Gerd Ronald Nitschke geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 56457 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 16.08.2019. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgen Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Nitschke, Gerd Ronald aus Berlin