Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 211153 B
Firma: HORIBA Tocadero GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 211153 B: HORIBA Tocadero GmbH, Berlin, Johann-Hittorf-Straße 8, 12489 Berli...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.10.2019 08:45:00
HRB 211153 B: HORIBA Tocadero GmbH, Berlin, Johann-Hittorf-Straße 8, 12489 Berlin. Firma: HORIBA Tocadero GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Johann-Hittorf-Straße 8, 12489 Berlin; Gegenstand: Durchführung von Projekten im Bereich der instrumentellen Analytik sowie Planung, Realisierung und Vermittlung von Projekten Dritter im Bereich der Instrumentellen Analytik. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Jechorek, Rafael, *XX.XX.XXXX, Berlin; Geschäftsführer: 2. Lampert, Heiko, *XX.XX.XXXX, Bad Homburg v. d. Höhe; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. Dr. Laube, Thorsten, *XX.XX.XXXX, Butzbach; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 4. Rothe, Oliver, *XX.XX.XXXX, Steinhagen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.09.2019 mit Änderung vom 02.10.2019 in § 3 (Stammkapital); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der TOCADERO Analytics AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 203754 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 04.09.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Dr. Laube, Thorsten aus Butzbach,
Jechorek, Rafael aus Berlin,
Lampert, Heiko aus Bad Homburg v.,
Rothe, Oliver aus Steinhagen