Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 210646 B
Firma: Projekt Schloss Dammsmühle GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 210646 B: Projekt Schloss Dammsmühle GmbH, Berlin, Französische Straße 47, 1...
Veränderungen
HRB 210646 B: Projekt Schloss Dammsmühle GmbH, Berlin, Uhlandstraße 97, 10715 Be...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.09.2019 10:29:00
HRB 210646 B: Projekt Schloss Dammsmühle GmbH, Berlin, Französische Straße 47, 10117 Berlin. Firma: Projekt Schloss Dammsmühle GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Französische Straße 47, 10117 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb, die Bebauung und Bewirtschaftung eines Grundbesitzes in Schönwalde durch Errichtung eines Hotels im Schloss Dammsmühle sowie der Bebauung des Restgrundstückes mit einer Club-Hotelanlage. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Mary, Roland, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Schrattbauer, Josef, *XX.XX.XXXX, Haag/Österreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.08.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Weinschloß Reinhartshausen Eltville GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 45830 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.08.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Mary, Roland aus Berlin,
Schrattbauer, Josef aus Haag/Österreich