Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 210066 B
Firma: Bear BI GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Hedwig-Porschütz-Straße 24, 10557 Berlin
Veränderungen
HRB 210066 B: Bear BI GmbH, Berlin, Schererstraße 5, 13347 Berlin. Sitz / Zweign...
Veränderungen
HRB 210066 B: Bear BI GmbH, Berlin, Hedwig-Porschütz-Straße 24, 10557 Berlin. Si...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.09.2019 07:58:00
HRB 210066 B: Bear BI GmbH, Berlin, Lesser-Ury-Weg 5, 10557 Berlin. Firma: Bear BI GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Lesser-Ury-Weg 5, 10557 Berlin; Gegenstand: Die Unternehmensberatung, inbesondere in betriebswirtschaftlichen und informationstechnischen Bereichen einschließlich der Durchführung von Seminaren und Schulungen unter der Maßgabe, Kunden und Mitarbeiter persönlich weiterzuentwickeln und gesundheitlich zu fördern. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Schumacher, Tino, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.08.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Tino Schumacher IT Beratung e.K. vom Inhaber Tino Schumacher geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 56379 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 14.08.2019. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgen Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Schumacher, Tino aus Berlin