Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 209917 B
Firma: Süsskind & Rokeach Grundbesitz GmbH
Sitz: Berlin
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.09.2019 15:19:00
HRB 209917 B: Süsskind & Rokeach Grundbesitz GmbH, Berlin, Spichernstraße 24, 10777 Berlin. Firma: Süsskind & Rokeach Grundbesitz GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Spichernstraße 24, 10777 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung und die Vermietung eigener Immobilien. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Dr. Rokeach, Leo, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Süsskind, Artur, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Rokeach, Phillip Henry, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; 2. Süsskind, Yves, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.12.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Süsskind & Rokeach Grundbesitz KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 46045 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.12.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Dr. Rokeach, Leo aus Berlin,
Rokeach, Phillip Henry aus Berlin,
Süsskind, Artur aus Berlin,
Süsskind, Yves aus Berlin