Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 209753 B
Firma: elect iT GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Ringbahnstraße 16/18/20, 12099 Berlin
Veränderungen
HRB 209753 B: elect iT GmbH, Berlin, Ringbahnstraße 16/18/20, 12099 Berlin. Sitz...
Berichtigungen
HRB 209753 B: elect iT GmbH, Berlin, Bundesallee 88, 12161 Berlin. Die Eintragun...
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HRB 209753 B: elect iT GmbH, Berlin, Bundesallee 88, 12161 Berlin. Nicht mehr Ge...
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HRB 209753 B: Firma / Name vormals: IVU.elect GmbH, Berlin, Bundesallee 88, 1216...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.09.2019 11:13:00
HRB 209753 B: IVU.elect GmbH, Berlin, Bundesallee 88, 12161 Berlin. Firma: IVU.elect GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Bundesallee 88, 12161 Berlin; Gegenstand: Die Erstellung und der Vertrieb von Wahl- und Individualsoftware, die Erbringung von Dienstleistungen aller Art auf diesen Gebieten und das Betreiben von Datenverarbeitungsanlagen und Systemen der Informationstechnologie für Verwaltungen und andere Betriebe der öffentlichen Hand und der privaten Wirtschaft. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Eulitz, Sven, *XX.XX.XXXX, Berlin; Geschäftsführer: 2. Voith, Steffen, *XX.XX.XXXX, Schulzendorf; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.04.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der IVU Traffic Technologies AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 69310 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 10.04.2019 und des Zustimmungsbeschlusses vom 29.05.2019. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Eulitz, Sven aus Berlin,
Voith, Steffen aus Schulzendorf