Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 208712 B
Firma: Peil und Partner Ingenieure GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Landsberger Allee 117 A, 10407 Berlin
Veränderungen
HRB 208712 B: Peil und Partner Ingenieure GmbH, Berlin, Landsberger Allee 117 A,...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.07.2019 14:51:00
HRB 208712 B: Peil und Partner Ingenieure GmbH, Berlin, Landsberger Allee 117 A, 10407 Berlin. Firma: Peil und Partner Ingenieure GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Landsberger Allee 117 A, 10407 Berlin; Gegenstand: Jede Form gesetzlich zugelassener Ingenieurtätigkeiten, wie sie in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erwähnt sind, insbesondere solche beratender Art. Stamm- bzw. Grundkapital: 27.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Hasdorf, Michael Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Mücker, Torsten, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. Peil, Arne Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.04.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Peil und Partner Ingenieure mbB mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, PR 714 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 02.04.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Hasdorf, Michael Martin aus Berlin,
Mücker, Torsten aus Berlin,
Peil, Arne Jürgen aus Berlin