Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 208256 B
Firma: wenkerottke GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin
Veränderungen
HRB 208256 B: wenkerottke GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.07.2019 12:51:00
HRB 208256 B: wenkerottke GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Firma: wenkerottke GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin; Gegenstand: Die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Kommunikation, Marke, Strategie und Design. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Rottke, Fabian, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Wenke, Katrin, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.05.2019 mit Änderung vom 26.06.2019 in § 3 (Stammkapital); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Wenke & Rottke OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 55414 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.05.2019; 26.06.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Rottke, Fabian aus Berlin,
Wenke, Katrin aus Berlin