Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 207606 B
Firma: Sterngärten Wohnbau GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
HRB 207606 B: Sterngärten Wohnbau GmbH, Berlin, Tauentzienstraße 11, Europa-Cent...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 29.03.2021 13:41:00
HRB 207606 B: Sterngärten Wohnbau GmbH, Berlin, Tauentzienstraße 11, Europa-Center 19. OG, 10789 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Beim Handelsregister ist analog § 122d UmwG ein Umwandlungsbeschluss betreffend eine grenzüberschreitende formwechselnde Sitzverlegung eingereicht worden mit folgenden Angaben: Im Hinblick auf den Inhalt der Bekanntmachung sowie § 122d Satz 3 UmwG analog werden folgende Angaben gemacht: 1. UMWANDLUNGSBESCHLUSS Der Umwandlungsbeschluss wurde in beurkundeter Form (Urkunde Nr. Nr. 249/2020/MA vom 8. Dezember 2020 des Notars Matthias Apelt, Frankfurt am Main) elektronisch zum Handelsregister eingereicht. 2. RECHTSFORM, FIRMA UND SITZ DER FORMWECHSELNDEN GESELLSCHAFT Die Gesellschaft Sterngärten Wohnbau GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 207606 B, ist durch grenzüberschreitenden, identitätswahrenden Formwechsel aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 8. Dezember 2020 unter gleichzeitiger Sitzverlegung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg (société à résponsabilité limítée) mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, umgewandelt. Die Gesellschaft führt die Firma Sterngärten Wohnbau S.à r.l. 3. REGISTER DER FORMWECHSELNDEN GESELLSCHAFT Die Gesellschaft ist unter HRB 207606 B im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Die Gesellschaft ist in Luxemburg als société à résponsabilité limitée unter der Firma "Sterngärten Wohnbau S.à r.l." im Handels- und Firmenregister Luxembourg unter B248835 eingetragen. 4. GESELLSCHAFTER Am Stammkapital (Capital Social) der Sterngärten Wohnbau S.à r.l. sind die Gesellschafter der Gesellschaft wie folgt beteiligt: 4.1 BLB Projekt 16 S.à r.l. mit Sitz in 17, Am Scheerleck, 6868 Wecker, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Nummer B231606, hält 22.925 Geschäftsanteile mit einem Nominalwert von je EUR 1; und 4.2 LPD - Land Plot Development AG Verbriefungsgesellschaft, mit Sitz in 205, route d'Arlon, 1150 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Socíétés) unter der Nummer B222291, hält 2.575 Geschäftsanteile mit einem Nominalwert von je EUR 1. 5. GLÄUBIGER DER GESELLSCHAFT Die Rechte der Gläubiger der formwechselnden Gesellschaft ergeben sich aus der analogen Anwendung des § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der formwechselnden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die neue Rechtsform nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Umwandlungsbeschluss (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Umwandlungsbeschlusses (oder seines Entwurfs) entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der formwechselnden Gesellschaft unter deren Adresse Sterngärten Wohnbau GmbH Tauentzienstr. 11 Europa-Center 19. OG, 10789 Berlin Deutschland geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Umwandlungsbeschlusses gemäß § 10 HGB gefordert werden muss. 6. MINDERHEITSGESELLSCHAFTER Sämtliche Gesellschafter haben dem Umwandlungsbeschluss betreffend den grenzüberschreitenden Formwechsel der Gesellschaft einstimmig zugestimmt. Unter den Voraussetzungen der §§ 122h, 14 Abs. 2 und 15 UmwG können Minderheitsgesellschafter einen Ausgleich durch bare Zuzahlung verlangen. Gemäß § 122i UmwG haben Minderheitsgesellschafter ein Austrittsrecht gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.Veränderungen
HRB 207606 B: Sterngärten Wohnbau GmbH, Berlin, Tauentzienstraße 11, Europa-Cent...
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Neueintragungen
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