Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 206985 B
Firma: Airless Fashion GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 206985 B: Firma / Name vormals: Airless Fashion GmbH, Berlin, Joachimstraße ...
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HRB 206985 B: Airless Fashion GmbH, Berlin, Joachimstraße 3-4, 10119 Berlin. Änd...
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HRB 206985 B: Airless Fashion GmbH, Berlin, Joachimstraße 3-4, 10119 Berlin. Nic...
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HRB 206985 B: Airless Fashion GmbH, Berlin, Joachimstraße 3-4, 10119 Berlin. Sit...
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Veröffentlichung vom 18.06.2019 12:35:00
HRB 206985 B: Airless Fashion GmbH, Berlin, Mommsenstraße 3, 10629 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.500,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.04.2019 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung aus dem Vermögen des unter der Firma Weberle e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 55734 B) eingetragenen Einzelunternehmens zur Aufnahme durch die Gesellschaft um 500,00 EUR auf 25.500,00 erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.04.2019 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage das Vermögen des unter der Firma Weberle e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 55734 B) eingetragenen Einzelunternehmens übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Neueintragungen
HRB 206985 B: Airless Fashion GmbH, Berlin, Mommsenstraße 3, 10629 Berlin. Firma...