Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 206131 B
Firma: hy Team AG
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 206131 B: hy Team AG, Berlin, Axel-Springer Straße 65, 10888 Berlin. Stamm- ...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 206131 B: hy Team AG, Berlin, Axel-Springer Straße 65, 10888 Berlin. Als nic...
Veränderungen
HRB 206131 B: hy Team AG, Berlin, Axel-Springer Straße 65, 10888 Berlin. Stamm- ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.04.2019 09:17:00
HRB 206131 B: hy Team AG, Berlin, Axel-Springer Straße 65, 10888 Berlin. Firma: hy Team AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Axel-Springer Straße 65, 10888 Berlin; Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere die Beteiligung an der Axel Springer hy GmbH. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.001,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: 1. Keese, Christoph, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 30.01.2019 mit Änderung vom 19.02.2019 in § 19 (Einziehung von Aktien) und § 20 (Abfindung bei Einziehung); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Nexus Transformator GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 181125 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 30.01.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Keese, Christoph aus Berlin