Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 206083 B
Firma: Henke Asset Management GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 206083 B: Henke Asset Management GmbH, Berlin, Margueritenring 49, 12357 Ber...
Veränderungen
HRB 206083 B: Henke Asset Management GmbH, Berlin, Grunewaldstraße 22, 12165 Ber...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.04.2019 07:00:00
HRB 206083 B: Henke Asset Management GmbH, Berlin, Grunewaldstraße 22, 12165 Berlin. Firma: Henke Asset Management GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Grunewaldstraße 22, 12165 Berlin; Gegenstand: Die Gründung und der Erwerb von sowie die Beteiligung an Unternehmen; die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen hieran, die Übernahme der Geschäftsführung dieser Unternehmen; die Verwaltung der Beteiligungen an Unternehmen; die Führung und Entwicklung des Konzerns und seiner Konzernunternehmen sowie die Erbringung zentraler Dienstleistungen innerhalb des Konzems; die Verwaltung eigenen Vermögens; die Wirtschaftsberatung für Dritte. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Henke, Bernd, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.04.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Henke Asset Management AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 117109 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 05.04.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Henke, Bernd aus Berlin