Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 205639 B
Firma: Phantasma Labs GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin
Veränderungen
HRB 205639 B: Phantasma Labs GmbH, Berlin, c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstra...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 30.12.2020 10:35:00
HRB 205639 B: Phantasma Labs GmbH, Berlin, c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden: 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122 d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG) a) Die Phantasma Labs Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 71 71-75 Shelton Street, Covent Garden, London, WC2H 9JQ, England, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 11395457, als übertragende Gesellschaft, sowie b) die Phantasma Labs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 205639 B, als übernehmende Gesellschaft. 2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Phantasma Labs GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Phantasma Labs GmbH unter deren Geschäftsanschrift in c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Phantasma Labs GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Phantasma Labs Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mltstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Phantasma Labs GmbH, Herrn Ramakrishna Nanjundaiah, unter der Geschäftsadresse in c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin, kostenlos angefordert werden.Veränderungen
HRB 205639 B: Phantasma Labs GmbH, Berlin, c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstra...
Veränderungen
HRB 205639 B: Phantasma Labs GmbH, Berlin, c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstra...
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HRB 205639 B: Firma / Name vormals: Phantasma Labs UG (haftungsbeschränkt), Berl...
Neueintragungen
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