Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 205512 B
Firma: XSTAFF GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 205512 B: XSTAFF GmbH, Berlin, Sternstraße 5, 40479 Düsseldorf. Stamm- bzw. ...
Veränderungen
HRB 205512 B: XSTAFF GmbH, Berlin, Sternstraße 5, 40479 Düsseldorf. Geschäftsfüh...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.04.2019 12:24:00
HRB 205512 B: XSTAFF GmbH, Berlin, Sternstraße 5, 40479 Düsseldorf. Firma: XSTAFF GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Sternstraße 5, 40479 Düsseldorf; Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im weitesten Sinn in Bezug auf die Logistik und den Transport von Handelswaren sowie die Vermittlung von Logistik- und sonstigen Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette vom Wareneinkauf bis zur Distribution im Rahmen einer Einkaufsgemeinschaft, insbesondere die betriebswirtschaftliche Beratung, die Vermittlung von Kontaktinformationen in Handels- und Geschäftsangelegenheiten, die Beratung im Zusammenhang mit Transport, Fracht-, Speditions- und sonstigen Logistikangelegenheiten sowie die Lagerhaltung. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Knop, Bodo, *XX.XX.XXXX, Düsseldorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.03.2019 Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Knop, Bodo aus Düsseldorf