Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 204114 B
Firma: TAU GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Köpenicker Straße 154 A, Aufgang D/1. OG, 10997 Berlin
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.02.2019 14:47:00
HRB 204114 B: TAU GmbH, Berlin, Köpenicker Straße 154 A, Aufgang D/1. OG, 10997 Berlin. Firma: TAU GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Köpenicker Straße 154 A, Aufgang D/1. OG, 10997 Berlin; Gegenstand: Die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung sowie die Produktion von Erscheinungsbildern von Marken (Corporate Designs) und die Beratung und Konzeption in den Bereichen Kommunikations-Design und Strategie. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Birebent, Isabelle, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Fragstein, Alexandra, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.01.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der TAU OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 52705 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.01.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Birebent, Isabelle aus Berlin,
Fragstein, Alexandra aus Berlin