Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 203387 B
Firma: PROMUS Holding GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Lennéstraße 5, 10785 Berlin
Veränderungen
HRB 203387 B: PROMUS Holding GmbH, Berlin, Lennéstraße 5, 10785 Berlin. Stamm- b...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.01.2019 12:26:00
HRB 203387 B: PROMUS Holding GmbH, Berlin, Lennéstraße 5, 10785 Berlin. Firma: PROMUS Holding GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Lennéstraße 5, 10785 Berlin; Gegenstand: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens und Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss des KWG. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Gerlach, Kay, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 07.01.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PROMUS Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 49450 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 07.01.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Gerlach, Kay aus Berlin