Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 202887 B
Firma: EGENA GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin
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HRB 202887 B: EGENA GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin. Sitz / Zweign...
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HRB 202887 B: EGENA GmbH, Berlin, Clayallee 353 A, 14169 Berlin. Rechtsverhaeltn...
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HRB 202887 B: EGENA GmbH, Berlin, Clayallee 353 A, 14169 Berlin. Sitz / Zweignie...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.01.2019 07:01:00
HRB 202887 B: EGENA GmbH, Berlin, Budapester Straße 11/13, 10787 Berlin. Firma: EGENA GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Budapester Straße 11/13, 10787 Berlin; Gegenstand: Der An- und Verkauf, die Verwaltung und Entwicklung, insbesondere durch Aus- und Umbaumaßnahmen oder Bebauung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Stamm- bzw. Grundkapital: 800.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Kindermann, Alexander, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Schaffhauser, Leopold, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.12.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der EGENA AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 122827 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.12.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Kindermann, Alexander aus Berlin,
Schaffhauser, Leopold aus Berlin