Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 202756 B
Firma: ID League GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 202756 B: ID League GmbH, Berlin, Holzhauser Straße 180, Gebäude 39, 13509 B...
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HRB 202756 B: ID League GmbH, Berlin, Holzhauser Straße 180, Gebäude 39, 13509 B...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.01.2019 07:00:00
HRB 202756 B: ID League GmbH, Berlin, Charlottenstraße 2, 10969 Berlin. Firma: ID League GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Charlottenstraße 2, 10969 Berlin; Gegenstand: Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von Daten- und Videoanalysesystemen im Sport; Organisation, Umsetzung und Vermarktung von Veranstaltungen, Lehrgänge, Konferenzen im Sport; Beratungsleistungen für Verbände, Vereine, Athleten und Unternehmen; Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Telib, Hischam, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.12.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ID League AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 192306 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 06.12.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Telib, Hischam aus Berlin